Der BFH hatte bzgl. einer Praxisgemeinschaft von Ärzten zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14d UStG i. d. F. bis zum 31.12.2019 zu entscheiden (Az. XI R 37/21).
Kein nachträglicher Verlustvortrag bei bestandskräftiger Einkommensteuerfestsetzung
Das FG Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer („Verlustfeststellungsbescheid“) auf den 31.12.2021 zu