Der BFH legt dem EuGH u. a. die Frage vor, ob die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Umschließungen dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UZK oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK hinzuzurechnen sind, wenn die im Zollgebiet der Union ansässige Käuferin die Druckvorlagen den Lieferanten der Umschließungen im Drittland kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung stellt (Az. VII R 28/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese