Der BFH hat die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Niedersachsen (Az.10 K 182/20) als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt (Az. X B 94/23).
Anteil leicht gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
Aktuell gilt vermehrtes Arbeiten im Homeoffice angesichts der weltweiten Ölknappheit und der gestiegenen Kraftstoffpreise auch als Möglichkeit zum Spritsparen. Im Jahr 2025 waren 25 %