Das ArbG Aachen entschied, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können, dies jedoch im konkreten Fall an dem Schriftformerfordernis scheiterte. Die Kündigung des Fußballtrainers wegen der fehlenden erforderlichen Lizenz für die nächsthöhere Liga war hingegen gerechtfertigt (Az. 8 Ca 3230/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese