Das ArbG Aachen entschied, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können, dies jedoch im konkreten Fall an dem Schriftformerfordernis scheiterte. Die Kündigung des Fußballtrainers wegen der fehlenden erforderlichen Lizenz für die nächsthöhere Liga war hingegen gerechtfertigt (Az. 8 Ca 3230/23).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 23. Oktober 2025
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Oktober 2025 zusammengefasst.