Das AG Hanau entschied, dass der grundsätzliche Anschein der Unfallverursachung durch das abbiegende Fahrzeug nur durch konkrete und im Streitfall zu beweisende Tatsachen widerlegt werden kann (Az. 39 C 81/22).
Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses beeinträchtigt denkmalgeschütztes Ensemble
Das VG Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte