Das FG Niedersachsen hatte sich bei seiner Entscheidung – soweit ersichtlich erstmals – mit der umstrittenen Rechtsfrage des Verhältnisses der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften nach § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG und § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG im Hinblick auf den Vorsteuerabzug auseinanderzusetzen (Az. 5 K 17/24).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein