Es stellt eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt dar, wenn die einem unterhaltsberechtigten Kind gewährte Mobilitätsunterstützung bei der Berechnung des Grundfreibetrags berücksichtigt wird, auf den ein steuerpflichtiger Elternteil für dieses Kind Anspruch hat, und wenn dies dazu führt, dass der Anspruch auf Erhöhung dieses Freibetrags im Rahmen der Berechnung der Einkommensteuer verloren geht. So der EuGH (Rs. C-277/23).
Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster
Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2