Zur Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) müssen spätestens alle drei Jahre die Fortbildungs- und Tätigkeitsnachweise erbracht werden. Die Nachweisfrist und der Nachweiszeitraum hängen vom Zeitpunkt der Registrierung als PfQK bei der WPK ab.
Konsultation zum Ausstieg aus privaten Kapitalbeteiligungen
Private-Equity-Investoren in der EU sehen sich weiter mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihre Beteiligungen veräußern wollen. Dazu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis