Mehr als drei Viertel der befragten Unternehmen sehen lt. ifo Institut Veränderungsbedarf bei der Berufsausbildung in Deutschland.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.