Das ifo Institut regt eine Reform der Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz soll auf 5 bis 10 % sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten, damit Unternehmenserben die Steuerlast tragen können.
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung