Die im BMF-Schreiben vom 15.06.2004 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung sind auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden (Az. III C 2 – S 7116/00010/005/168).
Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)
Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für