Mit der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ will die EU u. a. Abfall reduzieren, Vorgaben harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt fördern. Die Verordnung betrifft alle Betriebe, die Verpackungen produzieren, einführen oder vertreiben, lt. DIHK erheblich: Für sie wird das Thema zunehmend zum Compliance-Risiko – zumal die Nichteinhaltung streng sanktioniert wird.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.