Kann ein versenkbarer Straßenpoller automatisch wieder hochfahren, muss der Betreiber durch klare Hinweise darüber informieren oder durch entsprechende Technik oder Überwachung sicherstellen, dass dies nicht während des Herüberfahrens eines Autos passiert. Das LG Lübeck hat einen Betreiber kürzlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet (Az. 10 O 310/23).
Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt
Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer