Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich lt. ifo Institut leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im Januar auf 85,1 Punkte, nach 84,7 Punkten im Dezember.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.