Schneechaos: Unwirksame Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung

Die fristlose Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung (hier: Schneechaos mit Notstandsstufe 4) ist unwirksam. So entschied das AG München (Az. 191 C 21246/24).

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