Die fristlose Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung (hier: Schneechaos mit Notstandsstufe 4) ist unwirksam. So entschied das AG München (Az. 191 C 21246/24).
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.