Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem VG Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte (VG 11 K 61/24).

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