Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig. So das BAG (Az. 1 AZR 73/24).
Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährtenunentgeltlichen oder verbilligten Flüge
Das FinMin Baden-Württemberg veröffentlicht die Grundsätze für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen (Az. FM3-S 2334-5/29).