Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen stehen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können (Az. IV R 25/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese