Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren Grundschulrektor für die von November 2017 bis einschließlich Juli 2022 geleistete Zuvielarbeit einen finanziellen Ausgleich in Höhe von ca. 31.000 Euro zu zahlen (Az. 5 LC 193/20). Die Klage einer ehemaligen Grundschulrektorin auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit hatte demgegenüber keinen Erfolg (Az. 5 LC 4/21).
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.