Ein sog. Automatenkiosk darf vorläufig weiter an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, weil er voraussichtlich nicht den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW über den Ladenschluss unterfällt. Das hat das OVG NRW entschieden und damit einen Beschluss des VG Köln geändert (Az. 4 B 976/24).
Besserer Schutz für Designs: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht
Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich