Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies entschied das BAG (Az. 5 AZR 127/24).
Eltern haben Anspruch auf Bereitstellung eines Integrationskindergartenplatzes für ihr Kind
Das VG Hannover hat entschieden, dass ein vierjähriger Antragsteller, bei dem nach einer fachärztlichen Stellungnahme frühkindlicher Autismus vorliege, einen Anspruch auf Bereitstellung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes