Ein auf 45 % erhöhter Spitzensteuersatz würde im Jahr 2025 die Steuereinnahmen um 14 Mrd. Euro wachsen lassen. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/14903) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Reformvorhaben und Steueraufkommen bei der Einkommen- und Vermögensteuer“.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür