In einem Eilverfahren hat das LG Frankfurt entschieden, dass eine Klinik der Antragstellerin das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellen muss. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen (Az. 2-04 O 29/25).
Angaben zu Verschonungsbedarfsprüfungen bei Erbschaftssteuer
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).