Ein Pflichtverteidiger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kosten für das Ausdrucken einer fast 7.000-seitigen digital überlassenen Akte erstattet werden. In der Regel sei der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache nicht geboten. Davon gebe es in Zeiten der Digitalisierung nur noch seltene Ausnahmen, so das OLG Nürnberg (Az. Ws 649/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze
Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der sich gegen eine Baugenehmigung für eine 6 Meter lange Garage an der gemeinsamen Grundstücksgrenze im