Das OLG Köln gibt der Klage des vzbv gegen lückenhafte Vertragsinformationen der Deutschen Telekom GmbH statt. Der Router und die zu zahlende Monatsmiete fehlten in der obligatorischen Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Bestellung, die Zusammenfassung muss jedoch alle Preisbestandteile des Angebotspakets enthalten (Az. 6 U 68/24).
KI und Urheberrecht: Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung zurück
Das OLG Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen das klagabweisende Urteil des LG Hamburg zurückgewiesen. Der klagende Fotograf hatte sich gegen das sog. Text