Der BGH hat entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm i. S. v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet (Az. VIII ZR 138/23).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker