Der BGH hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden. Die Sandalenmodelle stellen keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst dar (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker