Kein Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Der BGH hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden. Die Sandalenmodelle stellen keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst dar (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24).

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