Durchreiseautorisierungen: Vermittlungsportal für Reisen muss über Notwendigkeit eines Transitvisums informieren

Findet ein Buchungsprozess für eine Reise ausschließlich über ein Vermittlungsportal statt, ist der Vermittler verpflichtet, alle für die Auswahlentscheidung wesentlichen Informationen auf seinem Portal zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt der Hinweis auf eine etwaig erforderliche Durchreiseautorisation (hier: ESTA) im Fall eines Zwischenstopps in einem Drittland (hier: USA). Das OLG Frankfurt hat die Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, derartige Reisevermittlungen ohne Hinweis anzubieten (Az. 6 U 154/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer

In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt