Das Gesetz schützt die Vertragsparteien nicht per se vor dem Abschluss eines nachteiligen Geschäfts. Jedoch sichert unsere Rechtsordnung die Freiheit der Willensbildung. Eine Erklärung, die in Folge einer arglistigen Täuschung ausgesprochen wird, ist nach § 123 BGB grundsätzlich anfechtbar. Aber wann genau ist von einer Arglist auszugehen? Wie weit reicht im Einzelfall die Aufklärungspflicht? Über diese Fragen hatte das OLG Braunschweig im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Pferdes zu entscheiden (Az. 8 U 215/22).
Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick
Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit vor. Der DStV listet die wichtigsten Vereinfachungen auf.