Das Gesetz schützt die Vertragsparteien nicht per se vor dem Abschluss eines nachteiligen Geschäfts. Jedoch sichert unsere Rechtsordnung die Freiheit der Willensbildung. Eine Erklärung, die in Folge einer arglistigen Täuschung ausgesprochen wird, ist nach § 123 BGB grundsätzlich anfechtbar. Aber wann genau ist von einer Arglist auszugehen? Wie weit reicht im Einzelfall die Aufklärungspflicht? Über diese Fragen hatte das OLG Braunschweig im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Pferdes zu entscheiden (Az. 8 U 215/22).
Nachhaltigkeit von Rechenzentren: Konsultation zum gemeinsamen EU-Bewertungssystem für Rechenzentren
Die EU-Kommission konsultiert bis zum 23.04.2026 zum Entwurf einer delegierten Verordnung für ein gemeinsames System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der EU. Ziel