In allen Instanzen hielt eine Verurteilung wegen Beleidigung des früheren Anwalts – dem BVerfG fehlte nun allerdings praktisch jegliche Grundrechtsabwägung (Az. 1 BvR 1182/24). Auf diesen Beschluss des BVerfG weist die BRAK hin.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt