Das AG München hat zur Klage einer Tierarztpraxis auf Zahlung von Behandlungskosten für zwei Pferde entschieden (Az. 275 C 14738/22).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt