Schwerste Geburtsschäden: Behandlung einer mit eineiigen Zwillingen schwangeren Hochrisikopatientin

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Ihre andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen, ist grob fehlerhaft. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass dem schwerstbehinderten Kind der Schwangeren ein Schmerzensgeld in Höhe von 720.000 Euro zusteht (Az. 8 U 8/21).

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