Dem BGH liegen zahlreiche Nichtzulassungsbeschwerden vor, die namentlich die Frage zum Gegenstand haben, ob ein Unternehmer, der bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern die Musterwiderrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig verwendet, in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung neben seiner Postanschrift und seiner E-Mail-Adresse zusätzlich auch seine (hier auf dessen Internet-Seite zugängliche) Telefonnummer angeben muss (Az. VIII ZR 143/24).
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG
Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie im Bankensektor in Deutschland. Das BMF veröffentlicht den Referentenentwurf.