Das LG Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Kläger Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen, die daher nicht förderfähig seien (Az. 30 O 197/23).
Online-Banking auf neuem Höchststand – Bankfilialen unter Druck
Kontoauszüge per Mail statt aus dem Automaten, Video-Beratung statt Bürotermin, Smartphone-App statt Filiale – die eigenen Finanzen lassen sich digital und mobil regeln, und immer