Das LG Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Kläger Fenster und Dachfenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen lassen, die daher nicht förderfähig seien (Az. 30 O 197/23).
Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen
Am 12.03.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert