BAG folgt BGH: Keine Pflicht zur Fristenkalender-Kontrolle für Anwälte

Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich. Hierauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Auskunft über Samenspenden

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von