Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten. Dies entschied der BFH (Az. IX R 6/24).
Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung der Weiterleitung einer E-Mail
Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung u. a. um