Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten. Dies entschied der BFH (Az. IX R 6/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese