Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen (Az. 23 U 13/24).
Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung der Weiterleitung einer E-Mail
Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung u. a. um