Die betroffene Person hat lt. EuGH das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung bzgl. der Beurteilung ihrer Bonität zustande kam. Die Erläuterung muss es ihr ermöglichen, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen und sie anzufechten (Rs. C-203/22).
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG
Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau übermäßiger Bürokratie im Bankensektor in Deutschland. Das BMF veröffentlicht den Referentenentwurf.