Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 31b, 60, 146a, 156, 175, 251 und 367 geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00117/001/007).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht