Kein Schmerzensgeld für Sturz auf Friedhof

Das LG Köln hat die Klage einer Friedhofsbesucherin abgewiesen, die die Stadt Bergisch Gladbach aufgrund eines behaupteten Sturzes und der Fraktur des Oberschenkelknochens auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen hatte (Az. 5 O 245/24).

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