Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Die WPK weist auf Änderungen hin, die auch für WP/vBP von Bedeutung sind.
Der Adressat einer Grundsteuerwertfeststellung auf den 1. Januar 2022 bleibt trotz Übertragung des Grundstücks vor dem 1. Januar 2025 beschwert
Das FG Münster entschied, dass ein Steuerpflichtiger bei der Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 weiterhin geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt