BFH: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, In welchem Umfang aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst (Az. IX R 25/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht