Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese