Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG sind oder ob es sich hierbei noch um Rohtabak handelt, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt (Az. VII R 42/20).
Corona-Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden
Unternehmen und Soloselbstständige müssen Förderungen aus der bayerischen Corona-Soforthilfe von Frühjahr 2020 zurückzahlen, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass tatsächlich kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten ist.