Über die Viertagewoche wird weiterhin kontrovers diskutiert. Eine kürzere Arbeitszeit fördere die Gesundheit, so die Befürworter. Eine neue Studie des IW Köln zeigt jedoch: Vollzeitkräfte sind weder häufiger erschöpft noch bewerten sie ihre Arbeit schlechter als Teilzeitkräfte.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese