Das BAG entschied, dass auch Tarifverträge, die vor 2018 geschlossen wurden, von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung abweichen dürfen (Az. 3 AZR 53/24).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht