Das BAG entschied, dass auch Tarifverträge, die vor 2018 geschlossen wurden, von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung abweichen dürfen (Az. 3 AZR 53/24).
Herabsetzung des Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung wegen verringerten Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers nach Klauselersetzung durch den Versicherer
Der BGH hat entschieden, dass eine Ersetzung der durch den Senat im Jahr 2016 für unwirksam erklärten Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009