Das VG Osnabrück hat einer Klage von ver.di gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr stattgegeben (Az. 1 A 114/24).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese