Der BFH entschied, dass die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften in vollem Umfang der Gewerbesteuer unterliegen und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG – ausschließlich – bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich ist (Az. I R 16/20).
RWI/ISL-Containerumschlag-Index: China stabilisiert den Welthandel
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im September mit saisonbereinigt 136,7 Punkten gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Ohne den deutlichen Anstieg des