Die Verwendung eines abstrakt gefährlichen Gegenstands (hier eines Klappmessers) zu einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch (hier Reparaturversuch an einer Uhr) läuft den wohlverstandenen Interessen des Dienstherrn zuwider und steht deshalb der Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall entgegen. Dies entschied das BVerwG (Az. 2 C 8.24).
Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von