Das BMF hat ein Schreiben zur Anpassung der Formulierung des Abschnitt 25.1 Absatz 12 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses veröffentlicht (Az. III C 2 – S 7419/00016/021/023).
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1.