Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BFH stattgegeben, denn dieser verstößt gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (Az. 1 BvR 2267/23).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1